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Leserbriefe sind erwünscht. Sie beleben unser
Informationsblatt und sollen die Diskussion über dorfbezogene Themen anregen.
Obwohl die Meinung der AutorInnen nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen
muss, ist die Redaktionskommission für den Inhalt der
Ausgabe verantwortlich. Sie entscheidet deshalb über die
Publikation eines Leserbriefes nach folgenden Richtlinien:
Bedingungen zur Veröffentlichung eines Leserbriefes:
- Der Leserbrief soll ein Thema mit Bezug auf Rickenbach
behandeln, oder ein allgemeines Thema aus
Rickenbacher
Sicht beschreiben
- Vorname und Name des Autors muss unter dem Artikel
stehen
- Die Adresse und die Telefonnummer des Autors müssen der
Redaktion (auf dem Artikel oder auf dem Begleitmail)
bekannt gegeben werden
- Der Beitrag sollte nicht länger als ½ Seite sein. (ca.2
100 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Nicht veröffentlicht werden
- Anonyme oder nur mit Initialen oder Vornamen
unterzeichnete Briefe, deren AutorInnen nicht identifizierbar sind
(unbedingt Adresse und Telefon-Nummer für Rückfragen
angeben)
- Beiträge, die ehrverletzende oder offensichtlich falsche
Angaben enthalten.
- Briefe mit offen oder verdeckt rassistischem Inhalt
- Eindeutig organisierte Briefe (fast gleicher Text, von
verschiedenen AutorInnen geschickt)
- Leserbriefe in Dialekt- oder in Versform
- Briefe die nichts mehr bewirken können wie zum Beispiel
Gegenvorschläge zu Sachgeschäften, die bereits durch die
Gemeindeversammlung behandelt wurden
Auswahlkriterien
Falls zu viele Leserbriefe über dasselbe Thema
eingesandt werden, trifft die Redaktionskommission eine
repräsentative Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Es sollen möglichst viele verschiedene Argumente
publiziert werden
- Pro- und Kontra-Argumente sollen repräsentativ sei
- Kurze Briefe mit klaren Kernaussagen haben Vorrang
- Leserbriefe von Rickenbacher EinwohnerInnen werden bevorzugt
- Einsendungen von AutorInnen die schon öfters in Form von
Leserbriefen zu Wort gekommen sind werden zurückgestellt
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