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Publiziert werden:

  • Behördliche Artikel (Politische Gemeinde, Schule, Kirche)
  • Artikel der Redaktion zu verschiedenen aktuellen Themen. Das Redaktionsteam schreibt keine Artikel über Vereinsanlässe.
  • Artikel von Vereinen, Politischen Parteien und Gruppierungen (Beschränkung von ca. einer Seite pro Verein, d.h. ca. 3 000 Zeichen inkl. Leerzeichen plus ca. zwei Fotos)
  • Leserbriefe gemäss separaten Richtlinien
    Artikel von Privatpersonen, wenn sie für Rickenbach von allgemeinem Interesse sind
  • Voranzeigen auf Anlässe in Rickenbach oder von Rickenbacher Vereinen und Gruppierungen. Es werden nur Texte jedoch keine Flugblätter publiziert derselbe Text erscheint nur einmal
  • Wahlempfehlungen für in Rickenbach wohnhafte Kandidaten für Bezirks-, Kantons- und Bundesmandate (GR-Beschluss vom 27. Januar 2003)
  • Kommerzielle Inserate nach freier Gestaltung (Inserate mit Parteienwerbung und Parteienwerbung für Abstimmungen werden nicht publiziert GR-Beschluss vom 27. Januar 2003)

Nicht publiziert werden:

  • Artikel, welche keinen Zusammenhang mit Rickenbach haben
  • Parteienwerbung allgemein und Parteienwerbung für Abstimmungen (GR-Beschluss vom 27. Januar 2003)
  • Artikel in Dialekt- oder in Versform
Rückweisung, Kürzungen  
  • Die Seitenzahlen einer Ausgabe beträgt aus drucktechnischen Gründen 24, 28,.32, etcEs kann vorkommen, dass gekürzt oder ergänzt werden muss. Sofern der Platz nicht mit Fotos ausgeglichen werden kann, müssen Artikel zurückgewiesen oder in Absprache mit dem Autor gekürzt werden