 |
Publiziert werden:
- Behördliche Artikel (Politische Gemeinde, Schule,
Kirche)
- Artikel der Redaktion zu verschiedenen aktuellen Themen.
Das Redaktionsteam schreibt keine Artikel über
Vereinsanlässe.
- Artikel von Vereinen, Politischen Parteien und
Gruppierungen (Beschränkung von ca. einer Seite pro Verein,
d.h. ca. 3 000 Zeichen inkl. Leerzeichen plus ca. zwei
Fotos)
- Leserbriefe gemäss separaten Richtlinien
Artikel von Privatpersonen, wenn sie für Rickenbach von
allgemeinem Interesse sind
- Voranzeigen auf Anlässe in Rickenbach oder von
Rickenbacher Vereinen und Gruppierungen. Es werden nur Texte
jedoch keine Flugblätter publiziert derselbe Text erscheint
nur einmal
- Wahlempfehlungen für in Rickenbach wohnhafte Kandidaten
für Bezirks-, Kantons- und Bundesmandate (GR-Beschluss vom
27. Januar 2003)
- Kommerzielle Inserate nach freier Gestaltung (Inserate
mit Parteienwerbung und Parteienwerbung für Abstimmungen
werden nicht publiziert GR-Beschluss vom 27. Januar 2003)
Nicht publiziert werden:
- Artikel, welche keinen Zusammenhang mit Rickenbach haben
- Parteienwerbung allgemein und Parteienwerbung für
Abstimmungen (GR-Beschluss vom 27. Januar 2003)
- Artikel in Dialekt- oder in Versform
|
Rückweisung, Kürzungen
- Die
Seitenzahlen einer Ausgabe
beträgt aus drucktechnischen
Gründen 24, 28,.32, etcEs
kann vorkommen, dass gekürzt
oder ergänzt werden muss.
Sofern der Platz nicht mit
Fotos ausgeglichen werden
kann, müssen Artikel
zurückgewiesen oder in
Absprache mit dem Autor
gekürzt werden
|
|